PD Leipzig – Die Polizei bittet um Hilfe bei der Identifizierung eines Verstorbenen

Die Polizei bittet um Hilfe bei der Identifizierung eines Verstorbenen Medieninformation: 102 /2024 Verantwortlich: Therese Leverenz Stand: 22.02.2024, 11:37 Uhr Ort:      Leipzig (Großzschocher), Brückenstraße Zeit:     05.02.2024, gegen 17:50 Uhr Am 5. Februar 2024 verstarb im Leipziger Stadtteil Großzschocher ein Mann trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen.  In der weiteren Folge waren die Kriminalpolizei und ein Facharzt im Einsatz, wobei es bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gibt. Da der Mann keinerlei Ausweisdokumente bei sich trug und im Rahmen der weiteren Ermittlungen noch nicht identifiziert werden konnte, wendet sich die Polizeidirektion Leipzig nun an die Öffentlichkeit und bittet um Mithilfe bei der Identifizierung des Verstorbenen. Er kann wie folgt beschrieben werden: circa 1,75 m groß schlanke Statur blau-graue Augenfarbe dunkles bis 3 cm langes Kopfhaar, vereinzelt graue Haare deutliche Geheimratsecken Vollbart einschließlich Oberlippenbart Hautunreinheiten im Gesicht und auf der KopfhautBekleidung: grün/brauner Strickpullover mit Reißverschluss und Rollkragen schwarze Fingerhandschuhe schwarze Fleecejacke blaue Jeanshose Arbeitsschuhe schwarze Fleecemütze Die Polizei sucht nun nach Personen, die Hinweise zur Identität des Verstorbenen geben können. Wer erkennt den Mann anhand des Bildes oder der Beschreibung? Wer weiß, wo oder bei wem er sich zuvor aufgehalten hat? Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666, zu melden. (tl) Sie finden Abbildungen des Unbekannten unter dem folgenden Link: https://www.polizei.sachsen.de/de/104465.htm Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit weisen wir auf Folgendes hin: Die Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt in der regionalen und überregionalen Presse und auf den Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden. Die Übernahme der Abbildungen in Online-Publikationen, z.B. Auftritte in sozialen Netzwerken, Online-Ausgaben, E-Paper, Mediatheken oder sonstige Internetangebote, wird in Form von Verlinkung auf die Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden gestattet.