Bad Segeberg – Das neue Versicherungsjahr bringt eine neue Kennzeichenfarbe – ab Freitag bitte nur noch mit den neuen „blauen“ Kennzeichenschildern fahren

Am kommenden Freitag (01.03.2024) ist es wieder soweit. Nutzerinnen und Nutzer von Moped, Mofa, Roller und Elektrokleinstfahrzeugen (E-Rollern) brauchen für das neue Versicherungsjahr ein neues Versicherungskennzeichen. Blau ersetzt schwarz ab dem 01.03.2024. Das heißt, dass alle schwarzen Versicherungskennzeichen mit Ablauf des 29.02.2024 automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Ein Versicherungsschutz ist dann nicht mehr gegeben. Bei einem Unfall kann der oder die Fahrende dann für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden. Und: Wer ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fährt, macht sich strafbar. Denn § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes besagt deutlich: Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Hierzu der Verkehrsüberwachungsdienst des Polizei-Autobahn und Bezirksrevieres Bad Segeberg: "Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig. Wer bei einem Unfall nicht selbst auf den Kosten für Sach- oder Personenschäden sitzen bleiben will, hat besser eine entsprechende Versicherung. Reparaturkosten, Arztrechnungen und weiter Kosten schlagen schnell mit vielen Tausend Euro zu Buche. Deshalb gilt ab Freitag: "entweder mit gültiger Versicherung oder zu Fuß"! Eine Schonzeit kann es in hier nicht geben. Wer ab dem 01. März 2024 mit einem schwarzen Kennzeichen fahrend angetroffen wird, muss sich wegen einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten und den Rest der Strecke schieben. Wer vorsätzlich so fährt oder sich unbelehrbar zeigt, dessen Fahrzeug müssen wir leider sicherstellen." Zum Hintergrund: Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen? - Mofas und Mopeds bis maximal 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h - E-Roller mit Betriebserlaubnis und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit - Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung bis maximal 45 km/h - Quads und Trikes mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm - Segways mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. - Vierrädrige Leichtkraftfahrzeug bis 45 km/h Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg - Pressestelle - Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg Michael Bergmann Telefon: 04551 - 884-2024 Handy: 0160 - 93953921 E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de