Nach Feststellung per Bildübertragung: Polizei trifft zwei Jugendliche mit Softair-Waffe auf dem Marienplatz an

Mit Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz endete der gestrige Abend für zwei Jugendliche auf dem Schweriner Marienplatz: Gegen 19:00 Uhr wurden Beamte des Polizeihauptreviers über die Bildübertragung auf zwei Personen aufmerksam, die offenbar mit einem schusswaffenähnlichen Gegenstand an der Haltestelle hantierten. Die Polizei rückte daraufhin mit zwei Funkwagen aus und konnte vor Ort zwei 15-Jährige Ukrainer antreffen, von denen einer die Softair-Waffe bei sich hatte. Der Gegenstand wurde sichergestellt; auf die beiden Jugendlichen kommt nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu. Sogenannte Softair-Waffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Lediglich der Besitz ist für volljährige Personen beispielsweise innerhalb der selbst bewohnten Wohnung zulässig. Die Polizei weist darauf hin, dass Softair- oder Schreckschusswaffen für Außenstehende schnell für scharfe Schusswaffen gehalten werden und zur Verängstigung führen können. Auch die Polizei muss beim Auftreten dieser Gegenstände immer zunächst vom Ernstfall ausgehen und wird den Situationen stets mit der gebotenen Eigensicherung begegnen. Es besteht daher immer die Gefahr der Fehlinterpretation durch Beteiligte, so dass schnell ungewollte Dynamiken entstehen können. Die Polizei rät daher dringend davon ab, mit sogenannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu hantieren. Weisen Sie bitte auch Ihre Kinder auf diese Gefahren hin. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Schwerin Pressestelle Rainer Autzen Telefon: 0385/5180-3004 E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de