Schule und Polizei arbeiten gemeinsam in Sachen Drogenprävention zusammen
Aktuelle Hinweise besorgter Eltern sowie Lehrer, die über die Kinder
von Drogenverkäufen auf den Schulhöfen gehört haben, aber keine
aussagekräftigen Aussagen machen konnten, nahm das
Lothar-Meyer-Gymnasium und der Präventionsbeauftragte des
Polizeikommissariates Eugen Schnettler zum Anlass, dort im Bereich
einer Drogenkontrolle tätig zu werden.
Ein Handeln war erforderlich", darüber waren sich die Schulleitung
des Lothar-Meyer-Gymnasium Varel und der Präventionsbeauftragte
einig.
Alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie die Lehrerinnen und
Lehrer haben das Recht auf eine Schule, die frei ist von Drogen und
Drogenkonsum. Die Hinweise in der Schule ließen aber ein anderes Bild
vermuten.
Gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz hat die Schulleitung einer
jeden Schule die Pflicht für die Ordnung innerhalb der Schule zu
sorgen. Zudem ist sie mit der Fürsorge gegenüber Schülerinnen und
Schülern beauftragt. Die Schulleitung des Lothar-Meyer-Gymnasium
Varel, welche das Hausrecht ausübt, nimmt diese Verpflichtung ernst
und wahr. Fest steht, dass Betäubungsmittelkonsum, gegebenenfalls
auch Handel, diese Ordnung erheblich gefährdet. Dieses Problem dürfte
nach polizeilichen Erkenntnissen auch andere Schulen betreffen.
"Aus diesem Grunde wurde seitens der Schulleitung die Polizei zwecks
Unterstützung durch Amts- und Vollzugshilfe angefordert", so die
Schulleitung weiter. Zum Einsatz kam am Mittwoch, 28.02.2024, die
dreijährige Labradorhündin "Peggy", ein speziell für diese Anlässe
ausgebildeter Rauschgiftspürhund (RSH) der Polizeidirektion Oldenburg
und nicht ein Polizeihund im klassischen Sinn. Peggy kommt dabei
komplett ohne Schutzhund Ausbildung aus und wurde gerade aufgrund
ihres friedfertigen, ausgeglichenen und zutraulichen Wesens für
derartige polizeiliche Einsätze und als Hilfsmittel zur
Absuche/Durchsuchung von Objekten und Gegenständen, sowie der
kontaktlosen Suche an Personen ausgebildet.
Der Diensthundeführer mit Begleiter/-in sowie eine große Anzahl von
Polizeibeamten des Polizeikommissariates Varel suchten in enger
Absprache mit der Schulleitung stichprobenartig Klassenräume der
verschiedenen Fachbereiche auf. Dort wurde die Rauschgiftspürhündin
an den auf ihren Plätzen sitzenden Schülerinnen und Schülern
vorbeigeführt.
Der Präventionseinsatz erfolgte auf Grund des Hausrechts sowie des §
11 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG).
Der präventive Grundgedanke, dass Schule eben nicht als rechtsfreier
Raum betrachtet werden kann, führte heute nicht zum Auffinden von
Betäubungsmitteln.
"Insgesamt sind wir mit dem Verlauf und dem Ergebnis sehr zufrieden,
beschreibt Eugen Schnettler. "Der Konsum und das Mitbringen von
Drogen wird in der Schule nicht akzeptiert", betont er weiterhin.
Und so wird von Seiten der Schule und des Präventionsbeauftragten
dieser Einsatz und sein Ergebnis mit den Schülerinnen und Schülern
sowie mit den Eltern durch einen Elternbrief nachbereitet.
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