Heiden – Betrüger kommen nicht zum Ziel
Es klang vielversprechend: Schnell einen Käufer gefunden zu haben schien jetzt ein Mann aus Heiden, als er seinen Pkw über eine Verkaufsplattform im Internet anbot. Der Interessent zeigte sich zahlungswillig - und forderte den Verkäufer auf, ihm zum Überweisen die Kontodaten zu übermitteln. Um seine Glaubwürdigkeit zu unterstreichen, schickte der Unbekannte die Kopie eines Personalausweises. Was sich jedoch herausstellte: Das Dokument war dem echten Namensträger mitsamt der Geldbörse im vergangenen Jahr offensichtlich gestohlen worden. Glücklicherweise kam es für den zu Recht misstrauisch gewordenen Heidener zu keinem finanziellen Schaden.
Dieser aktuelle Fall zeigt: Vorsicht ist geboten, wenn es um die Herausgabe persönlicher Daten geht. Kriminelle kennen viele Maschen, um den Kauf oder Verkauf eines Wagens im Netz für ihre Zwecke zu nutzen. Dazu zählt wie beschrieben beispielsweise der Missbrauch einer Identität. Grundsätzlich gilt es, die sogenannte SHS-Regel - Stoppen, hinterfragen und schützen. Das gilt etwa, wenn Betrüger Betroffene unter Druck setzen, möglichst schnell zu handeln, sie mit vermeintlich großem Entgegenkommen locken wollen oder Daten abgreifen möchten. Der beschriebene Identitätsdiebstahl stellt in diesem Zusammenhang eine der Strategien dar, um sich in das Vertrauen der potenziellen Betrugsopfer zu schleichen. Ausführliche Informationen rund um dieses Thema gibt es unter www.polizei-beratung.de. (to)
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