Einbrüche; Wucher bei Teerarbeiten (Warnhinweis)

In Arztpraxis und Apotheke eingebrochen In eine Arztpraxis in der Kaiserstraße ist ein Unbekannter in der Zeit von Donnerstag auf Freitag eingebrochen. Derzeitigen Ermittlungen zufolge verschaffte sich der Einbrecher zwischen 14.30 Uhr und 10.30 Uhr über ein Fenster gewaltsam Zutritt zu den Praxisräumen in denen er nachfolgend in sämtlichen Räumen die Schränke und Schubladen durchsuchte. Dabei dürfte ihm ein kleiner Bargeldbetrag und Medikamente in die Hände gefallen sein, mit denen er sich unerkannt aus dem Staub machte. Auch in eine Apotheke am Oskar-Kalbfell-Platz ist in der Nacht von Donnerstag, 19 Uhr, bis Freitag, 7.15 Uhr, eingebrochen worden. Über eine gewaltsam geöffnete Türe drang der Unbekannte in die Verkaufsräume ein und griff sich das Wechselgeld aus der Kasse. Bisherigen Ermittlungen zufolge dürften ihm bei seiner Suche nach Stehlenswertem auch hier diverse Medikamente in die Hände gefallen sein. Der Wert des Diebesgutes und der hinterlassene Sachschaden sind derzeit noch nicht bezifferbar. Das Polizeirevier Reutlingen hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft insbesondere ob für beide Einbrüche ein und derselbe Kriminelle verantwortlich sein könnte. Hinweise von Zeugen bitte unter der Telefonnummer 07121/342-3333 an das Polizeirevier Reutlingen. (cw) Zollernalbkreis: Wucher bei Teerarbeiten (Warnhinweis) Wegen des Verdachts des Wuchers sowie des Betrugs ermittelt die Polizei nach mehreren Anzeigen in den vergangenen Tagen gegen eine sogenannte Teerkolonne. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurde den Geschädigten in Balingen und Bisingen mündlich und ohne vorherige Anforderung von zunächst einem Angehörigen der Arbeiterkolonne angeboten, aufgrund von übriggebliebenem Material aus einer anderen Baustelle kostengünstig die Hoffläche neu zu teeren. Als die Geschädigten einwilligten, kamen weitere unbekannte Personen mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen hinzu und führten die Arbeiten aus. Im Anschluss wurden die Geschädigten aufgefordert oder unter Druck gesetzt, den Betrag in Höhe von jeweils mehreren tausend Euro umgehend zu überweisen. Wie sich später herausstellte, waren die Hofarbeiten in minderwertiger Qualität zu einem überhöhten Preis ausgeführt worden. Die Geschädigten erstatteten daraufhin Anzeige bei der Polizei. Die Polizei rät daher: - Einigen Sie sich mit dem Dienstleister vor Beginn der Arbeiten auf einen verbindlichen Preis und ziehen Sie hierzu am besten Zeugen hinzu, beispielsweise Ihre Nachbarn oder Angehörige. - Holen Sie sich ggf. ein alternatives Angebot eines ortsansässigen Fachbetriebes ein. - Lassen Sie sich nicht unter Druck setzten: Bezahlen Sie niemals sofort und in bar, sondern verlangen Sie nach Abschluss der Arbeit eine Rechnung. Prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch erbracht wurden. - Verständigen Sie die Polizei, wenn mit dem Präsentieren einer völlig überteuerten Rechnung offenkundig die Gefahr besteht, Opfer einer Straftat wie Betrug oder Wucher zu werden.Weitere Tipps für die Handwerkersuche oder zum Schutz vor Wucherpreisen finden Sie auch unter: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/unserioese-schluesseldienste/. (mr) Rückfragen bitte an: Martin Raff (mr), Telefon 07121/942-1105 Christian Wörner (cw), Telefon 07121/942-1102 Polizeipräsidium Reutlingen Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111 außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224 E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de