Missbrauch von Notrufen – Unbekannter täuscht schwere Straftat vor
Ein unbekannter Anrufer hat am Wochenende einen großen Einsatz der Polizei ausgelöst.
Gegen 1 Uhr in der Nacht von Freitag (8.3.2024) auf Samstag (9.3.2024) hatte der Mann die Notrufnummer 110 angerufen und eine schwere Straftat vorgetäuscht. Sein Vater habe vermutlich seine Mutter getötet und sich anschließend im Schlafzimmer eingesperrt, behauptete er. Die Polizei schickte mehrere Streifenwagen (sowie Rettungswagen und Notarzt) zu dem besagten Haus in der Nähe der Indestraße. Das aus dem Schlaf gerissene Ehepaar, das in dem Haus mit seinen Kindern wohnt, war über den Polizeibesuch mitten in der Nacht verwundert. Denn alle Bewohner waren wohlauf. Eine Straftat war nicht verübt worden.
Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des Missbrauchs von Notrufen und des Vortäuschens einer Straftat gegen den unbekannten Anrufer.
Zur Information: Wer aus Spaß den Notruf wählt, macht sich strafbar. Das kann weitreichende Konsequenzen haben. Der Missbrauch von Notrufen wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe (bis zu einem Jahr) geahndet. Und auch das Vortäuschen einer Straftat ist eine Straftat. Bei einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe (von bis zu fünf Jahren). (sk)
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