ZOLL stoppt illegales Hairstyling – 100 % Schwarzarbeit in Hanauer Friseursalon

Wir bitten um Beachtung der nachfolgenden Pressemitteilung des Hauptzollamtes Darmstadt, die auch unter dem Link https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121241/5734655 zu finden ist: Zu 100% illegal beschäftigte ein Hanauer Friseur seine Angestellten - das stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Darmstadt vorgestern fest. Denn alle drei südosteuropäischen Angestellten hielten sich illegal in Deutschland auf. Mangels Friseuren wurde der kleine Salon kurzfristig geschlossen. "Diese Prüfung der FKS in einem kleinen Hanauer Friseursalon überraschte" so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Darmstadt. Denn die Feststellungen waren sowohl für die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS, als auch für die unterstützenden Behörden Polizei und Finanzamt ein ungewöhnlicher Fall. Die komplette Belegschaft des Friseursalons bestand aus Arbeitnehmern, dies sich illegal in Deutschland aufhielten. Das schließt eine legale Arbeitsaufnahme aus. Der ZOLL beendete das illegale Arbeiten, nun musste der Salon jedoch seine Kundschaft abweisen. Mangels Friseuren konnte auch das spätere Eintreffen des Geschäftsinhabers eine kurzfristige Schließung nicht verhindern. Unerwartet in diesem Fall war das besondere Ausmaß an Schwarzarbeit, die meistens der persönlichen Bereicherung des Arbeitgebers und der Preissenkung dient. "So macht man Konkurrenz kaputt" so Angelika Hipp-Clemens. Denn wer sein Fachpersonal legal und arbeitnehmerfreundlich beschäftigt, hat auch höhere Kosten zu tragen. "Wer jedoch weder Urlaub noch Krankheitstage bezahlt, der füllt schneller sein eigenes Sparschwein". Der ZOLL appelliert daher regelmäßig: Nehmen Sie keine Schwarzarbeit in Anspruch! Auch wenn der billige Preis erstmal lockt. Doch genau diese verfälschten Preise sind mit verantwortlich, wenn arbeitnehmerfreundliche Unternehmen vom Markt verdrängt werden. Im Fall des Hanauer Friseursalons wurden gegen alle drei Arbeitnehmer wegen des illegalen Aufenthalts und der illegalen Arbeitsaufnahme polizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über den weiteren Verbleib der drei Friseure wird durch die Ausländerbehörde entschieden, ihnen droht die Abschiebung. Gegen den Betreiber des Friseursalons wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in Deutschland eingeleitet. Ihm droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Die weiteren Ermittlungen gegen den Betreiber werden durch das Hauptzollamt Darmstadt geführt und dauern noch an. Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Darmstadt Angelika Hipp-Clemens Telefon: 061519180-1006 E-Mail: presse.hza-darmstadt@zoll.bund.de