Südlohn – Zu jung für den „Roller“
Die Optik könnte vermuten lassen, dass es für den elektrisch angetriebenen "Roller" keine verkehrsrechtlichen Bestimmungen gibt. Weit gefehlt, denn bei den immer beliebter werdenden Elektrokleinstfahrzeugen gibt es eine ganze Reihe von Dingen, die beachtet werden müssen. Nachzulesen sind diese in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/). Für einen 13-Jährigen endete am Donnerstag die Fahrt in Südlohn. Polizisten hatten den Jugendlichen mit seinem Fahrzeug angehalten. Wie sich herausstellte, hat der Fahrer das erforderliche Mindestalter von 14 Jahre noch nicht erreicht. Zudem verriet das Kennzeichen mit schwarzer Schrift, dass der Junge ohne gültige Haftpflichtversicherung unterwegs war. Die Beamten leiteten Strafverfahren gegen den Fahrer sowie die Halterin ein. (db)
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