OH – Oldenburg i. Holstein / Schulwegsicherung in Oldenburg i. Holstein
Am Donnerstag (14.03.2024) führten Beamtinnen und Beamte der Polizeistation in Oldenburg i. Holstein im Rahmen der Schulwegsicherung eine Verkehrskontrolle durch. Schwerpunkt der Kontrolle war die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben beim Transport von Kindern in Fahrzeugen.
Dabei stellten die Polizisten vier Fahrzeuge fest, in denen Kinder nicht auf der vorgeschriebenen Sitzerhöhung saßen oder mit dem passenden Gurt gesichert waren. Somit musste die Fahrt vor Ort beendet und durch die Verantwortlichen zunächst eine geeignete Rückhalteeinrichtung nachgerüstet werden.
Bei einer im Anschluss durchgeführten Verkehrskontrolle im Innenstadtbereich von Oldenburg i. Holstein mit Schwerpunkt auf Handy- und Gurtverstößen konnten vier Fahrer festgestellt werden, die nicht angeschnallt waren.
Für einen Verstoß gegen die Gurtpflicht liegt das Verwarngeld bei einem Regelsatz von 30,- Euro. Der Transport eines Kindes ohne jegliche Sicherung zieht ein Bußgeld von 60,- Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. Bei der Nutzung eines Handys wird ein Bußgeld von 100,- Euro und ein Punkt verhängt.
In Anbetracht der hohen Anzahl an kontrollierten Fahrzeugen stellt dies im Vergleich eine erfreulich niedrige Anzahl an Verstößen dar. Vor diesem Hintergrund bewertet die Polizei das Sicherheitsbewusstsein der Autofahrer in Oldenburg i. Holstein als positiv.
Die Polizei appelliert an die Einhaltung der Vorgaben im Straßenverkehr bei allen Verkehrsteilnehmern. Der Sicherung von Kindern sollte zudem besondere Aufmerksamkeit durch die Verantwortlichen zukommen. Auch bei geringen Geschwindigkeiten kann es ohne die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.
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