Berliner Tor: Lebensgefährlicher Gleisaufenthalt – Mann setzt sich auf Abdeckung einer Stromschiene
Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 16.03.2024 gegen 16:10 Uhr ein Mann (Alter: 33 Jahre) den Gleisbereich im S-Bahnhof Berliner Tor betreten und in Richtung S-Bahnhof Rothenburgsort gegangen sein. Zwischenzeitlich soll der polnische Staatsangehörige sich sogar auf die Abdeckung einer Stromschiene gesetzt haben.
Die Stromschienen im S-Bahn-Bereich führen 1200 Volt Gleichstrom. Eine Berührung kann zu tödlichen Verletzungen führen.
Zum Begehungszeitpunkt fand auf den Gleisen Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit ein Zug auf den betroffenen Gleisen hätte verkehren können.
Diese Handlung wurde von einem Triebfahrzeugführer einer im S-Bahnhof Berliner Tor stehenden S-Bahn beobachtet. Der Zeuge erkannte die Gefahrenlage und verständigte umgehend die Bundespolizei.
Durch die Bundespolizei wurden umgehend der S-Bahn- und der Fernbahnverkehr für den betroffenen Streckenabschnitt um 16:16 Uhr gesperrt. Zudem wurde eine Stromabschaltung für die Stromschiene im S-Bahn-Bereich veranlasst. Über weitere bahnbetriebliche Auswirkungen wie z.B. Verspätungen von Zügen kann die Bundespolizei keine Angaben machen.
Sofort eingesetzte Streifen der Bundespolizei erreichten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten den Einsatzort im S-Bahnhof Berliner Tor.
Bei einer durchgeführten Streckenabsuche durch die eingesetzten Bundespolizisten konnte die Person im Gleisbereich angetroffen und sicher aus dem Gleisbereich geführt werden.
Um 16:30 Uhr wurden die Streckensperrungen sowie die Stromabschaltung wieder aufgelöst.
Nach Zuführung zum Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof wurde bei einer Atemalkoholkontrolle ein Promillewert von 0.46 Promille ermittelt.
In einem Präventionsgespräch über die Gefahren im Gleisbereich zeigte sich der 33-Jährige einsichtig und äußerte, dass er die Gefahren im Gleisbereich nicht gekannt habe. In Zukunft werde er den Gleisbereich nicht mehr betreten. Weitere Aussagen zur vorgeworfenen Tat machte der Mann nicht. Er musste nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden.
Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."
WL
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