Aktion Radschlag – Verkehrskontrollen in Rietberg und Rheda-Wiedenbrück
Rietberg/ Rheda-Wiedenbrück (FK) - Montagmorgen (18.03.) haben in Rietberg und in Rheda-Wiedenbrück umfangreiche Verkehrskontrollen unter dem Stichwort "Aktion Radschlag" stattgefunden. Die Zahl der verunglückten Radfahrenden im Kreis Gütersloh ist noch immer zu hoch, obwohl die Zahl der verletzten Rad- und Pedelecfahrenden im vergangenen Jahr gesunken ist (2022: 706 verletzte Personen; 2023: 611 verletzte Personen). Jeder verletzte Mensch ist einer zu viel. Statistisch gesehen verunfallten Radfahrende im Kreis Gütersloh 2023 alle 14 Stunden.
Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2024 mit der Aktion Radschlag weiterhin den Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden entgegenzuwirken. Im Rahmen der Aktion Radschlag wird sich die Polizei Gütersloh mit präventiven sowie auch repressiven Maßnahmen an alle Verkehrsteilnehmenden richten - zu Ihrer Sicherheit!
Insgesamt kontrollierten die Polizistinnen und Polizisten Montag zwischen 06.30 Uhr und 13.00 Uhr 147 Verkehrsteilnehmende. Dabei trafen sie 103 Maßnahmen. 33 Autofahrende waren während der Fahrt mit ihren Mobiltelefonen beschäftigt, ebenso vier Radfahrende. 19 Autofahrende waren nicht angeschnallt, 35 Zweiradfahrende fuhren auf der falschen Seite.
Die Kontrollorte lagen in Rietberg an der Rathausstraße und an der Bahnhofstraße. In Rheda-Wiedenbrück standen die Beamten im Bereich des Werlplatzes, am Nordring und an der Bielefelder Straße.
Ein 26-jähriger polnischer Autofahrer hatte bei einer Kontrolle in Rheda-Wiedenbrück am Werlplatz einen positiven Drogenvortest. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und er musste eine Sicherheitsleistung zahlen. Der Beifahrer eines Autofahrers in Rietberg wurde an der Bahnhofstraße kontrolliert. Gegen den 36-jährigen Rietberger bestand ein Haftbefehl, welcher gegen Zahlung einer Geldstrafe außer Kraft gesetzt worden ist.
Ein weiterer Autofahrer fiel auf, da er mit einer Dose Bier am Steuer saß. Getrunken hatte er davon auch schon. Ein Atemalkoholvortest war positiv. Er musste anschließend mit zur Wache und dort wurde nochmal ein gerichtsverwertbarer Atemtest gemacht. Der war unter dem entscheidenden Wert von 0,5 Promille.
Auch wenn 0,0 Promille auf dem Rad oder mit dem Auto nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann der polizeiliche Rat nur heißen: Entweder - Oder! Bleiben Sie auf der sicheren Seite und verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen. Haben Sie alkoholische Getränke getrunken, benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen.
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