(UL) Ehingen/Gamerschwang – Ohne gültigen Führerschein aber mit Alkohol unterwegs / In der Nacht auf Dienstag endete die Fahrt einer 24-Jährigen bei Gamerschwang im Acker.

Ein Zeuge meldete der Polizei am Dienstagmorgen, gegen 00.50 Uhr, einen Unfall auf der B311. Kurz nach Gamerschwang in Richtung Ehingen stehe ein Pkw im Graben. Die mutmaßliche Fahrerin lehne jegliche Hilfe und die Verständigung der Polizei ab. An der Unfallstelle sollen sich noch weitere Personen befunden haben. Beim Eintreffen einer Sreife war der Opel verschlossen. Personen waren nicht mehr vor Ort. Die vermeintliche Fahrerin konnte kurze Zeit später von der Polizei Riedlingen zuhause angetroffen werden. Die 24-jährige Ukrainerin räumte der Polizei gegenüber ein, mit ihrem Auto nach einem Weinumtrunk gefahren zu sein. Ein durchgeführter Alkomattest zeigte einen Wert deutlich über dem Erlaubten. Ein Staatsanwalt ordnete daraufhin eine Blutentnahme und die Beschlagnahme des Führerscheins an. Da die Frau seit mehr als 180 Tagen in Deutschland wohnt, verlor ihr ukrainischer Führerschein die Gültigkeit. Die Frau sieht nun einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis entgegen. Die Fahrerin blieb unverletzt, ein Schaden entstand nicht. Das Polizeirevier Ehingen hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Grundsätzlich gilt: Wer einen Führerschein eines nicht-europäischen Landes besitzt, muss diesen bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland umschreiben lassen. Nach 180 Tagen verliert diese Fahrerlaubnis nämlich in der Regel ihre Gültigkeit. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde, um sicher zu stellen, dass Sie nie ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs sind. ++++0540528(TH) Armin Nusser, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-1111 E-Mail: Armin.Nusser@polizei.bwl.de