Rund 30 Personen unerlaubt eingereist in Südbrandenburg
Die Bundespolizei deckte am vergangenen Wochenende in Südbrandenburg die unerlaubte Einreise von 29 Personen auf. Sieben Personen wiesen die Beamtinnen und Beamten nach Polen zurück. Gegen zwei unbekannte mutmaßliche Schleuser leiteten die Einsatzkräfte Ermittlungsverfahren ein.
Bundespolizistinnen und -polizisten haben am vergangenen Wochenende in mehreren Fällen unerlaubt eingereiste Personen unterschiedlichster Nationalitäten festgestellt. Den größten Anteil davon bildeten syrische Staatsangehörige. In allen Fällen leitete die Bundespolizei gegen alle strafmündigen unerlaubt eingereisten Personen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Äußerung von Schutzersuchen leiteten Einsatzkräfte sie zur Ausländerbehörde des Landes Brandenburg weiter. Sieben Personen wiesen die Beamten aufgrund fehlender Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen nach Polen zurück. Unbegleitete Minderjährige kamen in die Obhut des zuständigen Jugendamts.
In zwei Fällen schleusten Unbekannte insgesamt sechs Männer in das Bundesgebiet ein:
Am Sonntag gegen 8:45 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte in Zelz zwei Syrer im Alter von 19 und 22 Jahren und einen 27-jährigen Algerier, nachdem diese über die Fußgängerbrücke in Zelz liefen. Wenig später, gegen 9:10 Uhr, überquerte eine weitere Gruppe die Fußgängerbrücke. Auch diese drei Syrer im Alter von 31 bis 44 Jahren unterzogen die Beamten einer Kontrolle.
Keiner der Männer hatte für den Aufenthalt in Deutschland legitimierende Dokumente bei sich. Die Beamtinnen und Beamten nahmen alle Personen mit zur Bearbeitungsstraße nach Klein Bademeusel. Im weiteren Verlauf der Bearbeitung erhärtete sich der Verdacht, dass unbekannte Schleuser beide Personengruppen zuvor an der deutsch-polnischen Grenze absetzten.
Die Bundespolizei leitete gegen die sechs Männer Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthaltes ein. Gegen die unbekannt gebliebenen Schleuser leitete die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Äußerung von Schutzersuchen leiteten die Einsatzkräfte die syrischen Männer zur Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg weiter. Den 27-jährigen algerischen Staatsangehörigen wiesen sie aufgrund fehlender Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen nach Polen zurück.
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