W Verdacht des Gewerbsmäßigen Diebstahls – Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei

Am heutigen Tag wurde ein 36-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt, der gegen ihn die Unterbringung in der Untersuchungshaft anordnete. Dem 36-jährigen Wuppertaler wird vorgeworfen, in der Vergangenheit erheblich durch Diebstähle in Geschäften aufgefallen zu sein. Es besteht der Verdacht, dass er die Diebstähle unter anderem in Bekleidungs- und Elektronikgeschäfte beging, um seinen Lebensunterhalt damit zu finanzieren. So beging er nach bisherigen Erkenntnissen unmittelbar nach der Entlassung aus einer Haftstrafe weitere Diebstähle. Polizeibeamte konnten den Tatverdächtigen an seiner Wohnanschrift festnehmen Im Falle einer Verurteilung dürfte der polizeibekannte Mann eine empfindliche Freiheitsstrafe erhalten. (sw)Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Wuppertal Herr Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert 0202/5748-410