W Verdacht des Gewerbsmäßigen Diebstahls – Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei
Am heutigen Tag wurde ein 36-Jähriger auf Antrag der
Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt, der gegen ihn die
Unterbringung in der Untersuchungshaft anordnete.
Dem 36-jährigen Wuppertaler wird vorgeworfen, in der Vergangenheit
erheblich durch Diebstähle in Geschäften aufgefallen zu sein.
Es besteht der Verdacht, dass er die Diebstähle unter anderem in
Bekleidungs- und Elektronikgeschäfte beging, um seinen
Lebensunterhalt damit zu finanzieren.
So beging er nach bisherigen Erkenntnissen unmittelbar nach der
Entlassung aus einer Haftstrafe weitere Diebstähle.
Polizeibeamte konnten den Tatverdächtigen an seiner Wohnanschrift
festnehmen
Im Falle einer Verurteilung dürfte der polizeibekannte Mann eine
empfindliche Freiheitsstrafe erhalten. (sw)Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Wuppertal
Herr Oberstaatsanwalt
Wolf-Tilman Baumert
0202/5748-410