Pressebericht für den Landkreis Schwäbisch Hall vom 29.03.2024
Fichtenau: Entgegenkommendes Fahrzeuge übersehen, Fahrer leicht verletzt
Am Donnerstagabend, gegen 19:30 Uhr, befuhr ein 28-jähriger Mercedes-Fahrer die Landesstraße von Neustädtlein in Richtung Bergbronn. An der Anschlussstelle Dinkelsbühl wollte er nach links auf die A7 abbiegen. Hierbei übersah er den entgegenkommenden 38-jährigen VW-Fahrer und kollidierte mit diesem. Durch den Zusammenstoß wurde der 38-jährige leicht verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf insgesamt 55.000 Euro.
Crailsheim: Alkoholisiert mit dem Auto unterwegs gewesen
Am Karfreitag, gegen 02:30 Uhr, befuhr ein 20-jähriger Audi-Fahrer die Ellwanger Straße in Richtung Crailsheim. Auf Höhe der Einmündung Dr.-Barailles-Straße sollte er durch eine Polizeistreife einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen werden. Hierbei stellten die Beamten im Gespräch mit dem Mann Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein Test bestätigte den Verdacht der Trunkenheit im Verkehr und der Mann musst eine Blutentnahme im Krankenhaus über sich ergehen lassen. Ihm wurde der Führerschein abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
Schwäbisch Hall: Rechtsfahrgebot missachtet - Unfall verursacht
Am Donnerstag, gegen 16:00 Uhr, wollte ein 40-jähriger Omnibusfahrer vom Hirschgraben in Schwäbisch Hall nach rechts in die Zufahrt zum Bahnhof einbiegen. Hierbei kam er zu weit nach links und streifte den entgegenkommenden Suzuki eines 24-Jährigen. Auch dieser fuhr nicht weit genug rechts. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 8.000 Euro.
Bühlertann: Alkoholisiert unterwegs
Am Karfreitag, gegen 00:00 Uhr, befuhr ein 29-jähriger Opel-Fahrer den Kellerbergweg in Bühlertann in Richtung Moosbachstraße. Nachdem er von dort auf die Ellwanger Straße abbog, wurde er einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch eine Polizeistreife unterzogen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht. Der Mann musste mit zur Blutentnahme und seinen Führerschein abgeben. Nun folgt eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
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