Widerstand endet mit Ingewahrsamnahmen
Am Sonntag, 31.03.2024, gegen 21:40 Uhr, wurde die Polizei über Notruf nach Gelsenkirchen in den Stadtteil Erle gerufen. Es wurde geschildert, dass eine männliche Person, in Begleitung weiterer Personen, gestürzt und nicht mehr ansprechbar sei.
Vor Ort trafen die eingesetzten Beamten auf drei Personen die bereits mit einer eingetroffenen Besatzung eines Rettungswagens diskutierten. Eine Sachverhaltsabklärung ergab seitens der Rettungswagenbesatzung keine weitere Notwendigkeit für einen Transport in ein Krankenhaus für eine weiterführende Behandlung.
Bei der folgenden Identiätsfeststellung zeigte sich der erheblich alkoholisierte 22-jährige Gelsenkirchener unwillig und wollte sich zunächst nicht ausweisen. Während der gesamten Maßnahme verhielt sich der Gelsenkirchener unkooperativ und aggressiv, störte die Sachverhaltsklärung mit Zwischenrufen und Unterschreitung des Sicherheitsabstandes.
Die eingesetzten Beamten kamen schlussendlich zu dem Ergebnis, dass der Gelsenkirchener, nicht wie beabsichtigt zu Fuß von Erle nach Ückendorf laufen könne ohne sich der Gefahr auszusetzen weiterhin zu stürzen und sich dadurch möglicherweise zu verletzen oder weitere Einsätze bei Rettungsdiensten oder Polizei generieren und sollte deshalb in Gewahrsam genommen werden.
Gegen die Ingewahrsamnahme zum Schutze seiner Person zeigte sich der 22-Jährige nicht einverstanden und versuchte dies zu verhindern in dem er unter anderem versuchte ins Gesicht der Beamten zu greifen, die Hände wegschlug, die Beamten wegschob und sich körperlich sperrte.
Dem 22-Jährigen konnten letztlich Handfesseln angelegt werden, er wurde dem Polizeigewahrsam zugeführt. Während der gesamten Auseinandersetzung beleidigte, beschimpfte und bedrohte er die Beamten.
Die ebenfalls anwesende, stark alkoholisierte, Partnerin (20 Jahre) des 22-Jährigen versuchte hysterisch die Ingewahrsamnahme zu verhindern indem sie sich vor ihren Partner stellte, versuchte die Beamten von ihm weg zu ziehen und beleidigte und bedrohte die eingesetzten Beamten ebenfalls. Da sie sich nicht beruhigen ließ wurde auch sie zunächst dem Polizeigewahrsam zugeführt.
Auch der zweite Begleiter, ein 23-jähriger Gelsenkirchener, wurde dem Polizeigewahrsam zugeführt, da er mehrfach die Sachverhaltsaufnahme störte und den ausgesprochenen Platzverweisen nicht nachkam.
Gegen den 22-jährigen Gelsenkirchener wurde eine Strafanzeige gefertigt und eine Blutprobe entnommen.
Gegen seine Partnerin wurde ebenfalls eine Strafanzeige gefertigt.
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