Festnahme aufgrund von Haftbefehl

Am Sonntag (31. März) wurde auf der Landstraße 194 bei Euskirchen eine betrunkene, torkelnde Person gemeldet. Nach der Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, dass der 60-Jährige aus Euskirchen einen Haftbefehl als Ersatzfreitheitsstrafe hatte. Der Mann wurde festgenommen und der Polizei Euskirchen zugeführt. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Euskirchen - Pressestelle - Telefon: 0 22 51 / 799-299 Fax: 0 22 51 / 799-90209 E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de Internet: