Gemeinsame Pressemitteilung des Amtsgerichtes Konstanz und der Staatsanwaltschaft Konstanz vom 02. April 2024 – Strafe folgt auf dem Fuße –
Am 26.03.2024 wurde eine aus Polen stammende 40-jährige Frau nach einem Ladendiebstahl in einer Konstanzer Parfümerie, bei dem hochwertige Kosmetika im Gesamtwert von fast 5.000,00 Euro entwendet wurden, vorläufig festgenommen und bereits am nächsten Tag vom Amtsgericht Konstanz wegen dieser Tat sowie wegen eines weiteren gleichgelagerten Ladendiebstahls vom 27.02.2024 in derselben Parfümerie mit einem Beutewert von über 6.000,00 Euro zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit Bewährung verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von über 11.000,00 Euro an und erlegte der Frau auf, weitere 1.800,00 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen.
Die Verurteilung erfolgte im sogenannten beschleunigten Verfahren, das in geeigneten Fällen künftig regelmäßig vom Amtsgericht Konstanz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz durchgeführt werden soll.
Sowohl dem Amtsgericht als auch der Staatsanwaltschaft ist hierfür vom Justizministerium Baden-Württemberg zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt worden.
Rückfragen bitte an:
Franz Klaiber
Direktor des Amtsgerichts
Poststelle@agkonstanz.justiz.bwl.de
Andreas Mathy
Erster Staatsanwalt
Poststelle@stakonstanz.justiz.bwl.de