Folgemeldung/Aktivisten protestieren auf Kraftwerksgelände in Gelsenkirchen
Nach Bewertung der Polizei liegen bei dem Demonstrationsgeschehen in Gelsenkirchen-Scholven (unsere Pressemitteilung vom 6. April 2024, 11.53 Uhr: POL-GE: Aktivisten protestieren auf Kraftwerksgelände/Einsatz in Gelsenkirchen - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/5750947) verschiedene Verstöße und Straftaten vor. Da es sich um eine nicht angemeldete Versammlung handelt und sich trotz mehrmaliger Aufforderung an einem der Versammlungsorte kein Versammlungsleiter benennen ließ, haben die Beamten die Teilnehmenden wiederholt aufgefordert, die Versammlung zu beenden. Da die Teilnehmenden dieser Aufforderung nicht nachkamen, ist die Versammlung gegen 14 Uhr durch die Polizei aufgelöst worden. Des Weiteren liegen Verstöße wegen schweren Hausfriedensbruchs vor. Um die Rechte des Grundstücksbesitzers durchzusetzen, haben die Beamten den insgesamt 96 Teilnehmenden einen Platzverweis erteilt und diesen durchgesetzt. Um Ansprüche geltend machen zu können, wurden vor Ort Maßnahmen getroffen, um von allen Personen die Personalien feststellen zu können. Des Weiteren fertigten die Beamten eine Strafanzeige wegen Nötigung, da während der Blockaden weder ein Zug- noch Kraftfahrzeugverkehr über die blockierten Ablagen möglich war. Der Einsatz vor Ort konnte gegen 20.30 Uhr beendet werden. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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Thomas Nowaczyk
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