BPOLI C: Steine auf Gleise gelegt – Zeugen gesucht
Bislang unbekannte Täter haben auf Höhe des Haltepunktes Chemnitz Küchwald mehrere Steine auf die Gleise gelegt. Festgestellt wurde der Vorfall am 6. April 2024 gegen 19:45 durch den Fahrdienstleiter.
Er informierte die Leitstelle der Bundespolizeiinspektion Chemnitz . Eine Streife begab sich unmittelbar vor Ort und stellte auf einer Länge von ca. 40 cm drei größere Schottersteine auf den Gleisen fest. Eine Nachsuche zu möglichen Tatverdächtigen verlief negativ.
Nach Entfernen der Gegenstände wurde die Strecke wieder freigegeben. Aufgrund der Streckensperrung kam es bei zwei Zügen zu insgesamt 37 Minuten Verspätung.
Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Hinweise erbeten:
Wer Angaben zu dem Fall machen kann, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0371/4615-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.
Sicherheitshinweise der Bundespolizei:
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg. Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden. Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen. Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten! Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich. Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen, auf die Verursacher zukommen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615 108 oder 105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de