BPOLI EBB: Litauer und Polin entgehen Haftstrafen
Eine 41-jährige Polin und ein 36-jähriger Litauer, welche wegen unterschiedlicher Straftaten per Haftbefehl gesucht wurden, müssen nicht ins Gefängnis.
Die Polin wurde am 7. April 2024 gegen 11:00 Uhr durch Bundespolizisten auf dem Autobahnparkplatz Löbauer Wasser kontrolliert und dabei kam heraus, dass sie 2020 vom Amtsgericht Kitzingen wegen Betruges zu einer Strafe von 15 Tagessätzen à 15,00 EUR verurteilt wurde. Da sie die fällige Strafe bisher nicht zahlte, suchte die Staatsanwaltschaft Würzburg nach ihr.
Sie hatte genügend Bargeld einstecken, konnte die geforderte Gesamtgeldstrafe in Höhe von 303,50 EUR vor Ort bezahlen und weiterreisen.
Ganz so einfach war die Geldbeschaffung für den 36-jährigen Litauer nicht.
Bei der Kontrolle am 6. April 2024 gegen 07:20 Uhr auf dem Autobahnparkplatz Löbauer Wasser wurde bekannt, dass er 2019 vom Amtsgericht Marburg wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Strafe von 35 Tagessätzen à 25,00 EUR verurteilt und nun von der Staatsanwaltschaft Marburg gesucht wurde.
Er wollte die Strafe auch vor Ort bezahlen, hatte aber nicht genügend Bargeld dabei. Also fuhren die Polizisten mit ihm zu einem Geldautomaten um die erforderliche Summe abzuheben.
Leider gab der Automat nicht genügend Geld frei und so fuhren sie zu einem zweiten Automaten und hoben des Restbetrag ab.
Der er nun in der Lage war, die Strafe in Höhe von 875,00 EUR zu zahlen, konnte auch er seine Reise fortsetzen.
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Bundespolizeiinspektion Ebersbach
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Ronny Probst
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