Verkehrszeichen gelten auch an Sonn- und Feiertagen

(mh) Verkehrszeichen gelten natürlich auch an Sonn- und Feiertagen. Das scheint nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt zu sein. Ein 39-jähriger Fahrschullehrer meldete sich am Montagnachmittag (08. April) bei der Polizei Paderborn, um einen Vorfall vom Wochenende mitzuteilen. Er war gegen Nachmittag mit seinem Fahrzeug auf der B1 bei Paderborn in Richtung Bad Lippspringe unterwegs. Im Bereich der Brückenbaustelle der über die B1 verlaufenden Mastbruchstraße fuhr ein Audi dicht auf ihn auf, obwohl der Fahrschullehrer die durch Verkehrszeichen vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern einhielt. Zeitgleich zeigte die Freisprecheinrichtung des 39-Jährigen den Anruf einer unbekannten Nummer an. Als der Mann abnahm, meldete sich die hinter ihm fahrende Person. Der Fahrer hatte die auf der Rückscheibe des Fahrschulautos abgedruckte Telefonnummer angerufen und beschwerte sich nun darüber, dass sich der Fahrschullehrer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hielt. Diese Schilder würden an den Sonn- und Feiertagen schließlich nicht zählen und entsprechend auch nicht kontrolliert. Ob er ebenfalls über eine Freisprecheinrichtung verfügte oder während der Fahrt verbotswidrig mit seinem Handy telefonierte, ist nicht bekannt. Als die nächste Möglichkeit nach der Baustelle bestand, gab der Audifahrer Gas und überholte das Fahrschulfahrzeug. Es sollte selbstverständlich sein, trotzdem weist die Polizei darauf hin, dass Verkehrszeichen oder generell die grundsätzlichen Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens auch an Sonn- und Feiertagen nicht ihre Gültigkeit verlieren. Auch in diesem Zeitraum werden Verstöße entsprechend geahndet. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Paderborn - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Telefon: 05251 306-1320 E-Mail: pressestelle.paderborn@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürozeiten: Leitstelle Polizei Paderborn Telefon: 05251 306-1222