Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaften Freiburg, Lörrach und Waldshut-Tiengen sowie des Polizeipräsidiums Freiburg vom 10.04.2024: Abstimmungen zur Umsetzung des Cannabis-Gesetzes
Die Staatsanwaltschaften Freiburg, Lörrach und Waldshut-Tiengen sowie das Polizeipräsidium Freiburg haben sich gemeinsam auf die Umsetzung des am 01.04.2024 in Kraft getretenen Cannabis-Gesetzes vorbereitet.
Vor diesem Hintergrund wurden in den vergangenen Wochen intensive Abstimmungsgespräche der Behördenleitungen geführt, um für Staatsanwaltschaft und Polizei konkrete Rechtsfragen zu erörtern.
Weiterhin ist die Polizei auch auf Grundlage der neuen Gesetzeslage nach dem in der Strafprozessordnung normierten Legalitätsprinzip verpflichtet tätig zu werden, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Hierzu gehört etwa, dass das derzeit im Umlauf befindliche Cannabis nicht aus legalen Quellen stammen kann, da die Regelungen zum (legalen) Erwerb von Cannabis in Anbauvereinigungen erst am 01.07.2024 in Kraft treten werden. Somit ist zwar der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen seit dem 01.04.2024 zulässig. Aufgrund der erforderlichen Wachstums- und Trocknungsphase sind insoweit konsumfähige Erzeugnisse zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen. Der Besitz und inländische Erwerb von Cannabis innerhalb der erlaubten Mengen ist aktuell nicht strafbar; strafbar bleiben jedoch die Weitergabe und der Verkauf durch unbekannte Dritte. Personen, die somit (derzeit) im Besitz von Cannabis angetroffen werden, sind daher Zeugen im Verfahren gegen die nicht bekannten, zweifellos illegalen Verkäufer. Diese Zeugen sind auch grundsätzlich zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Ihre Personalien sind daher für die Zeugeneigenschaft festzustellen.
Der Handel mit Cannabis wird weiterhin konsequent strafrechtlich verfolgt, insbesondere im Hinblick auf die cannabisbezogene Organisierte Kriminalität.
Es besteht Konsens darin, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen, aber auch die Sicherheit im Straßenverkehr weiterhin höchste Priorität haben. Hinsichtlich der rechtlichen Änderungen wurden begleitend Konzepte erstellt, die stetig fortentwickelt werden, um diesen Schutz weiterhin bestmöglich gewährleisten zu können.
Medienrückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Freiburg
Laura Riske
Pressestelle
Telefon: 0761 882-1011
freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de
- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de