BPOLI C: Knapp 4500 Euro offene Geldstrafen – zwei Personen entkommen nach Zahlung einer Einlieferung in die JVA
Zwei Personen entkamen am Wochenende einer Einlieferung in die JVA durch Zahlung ihrer offenen Geldstrafen in vierstelliger Höhe.
Zunächst kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am 13.04.2024 gegen 14:10 Uhr einen 41jährigen deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang in Reitzenhain nach erfolgter Einreise aus Richtung Tschechien. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Leipzig fest. Er war vom Amtsgericht Leipzig wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 2.473,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt worden. Er konnte die offene Summe vor Ort begleichen und anschließend seine Reise fortsetzen.
Am 14.04.2024 gegen 05:30 Uhr stellten die Beamten bei der Kontrolle eines 44jährigen tschechischen Staatsangehörigen eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Görlitz fest. Wegen Trunkenheit im Verkehr war er vom Amtsgericht Zittau zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.014 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt worden. Er selbst konnte die offene Geldsumme vor Ort nicht begleichen. Sein Chef sprang jedoch für ihn in die Bresche und zahlte vor Ort die offene Geldstrafe, so dass der 44-Jährige seine Reise ebenfalls fortsetzen konnte.
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