Polizei sucht Pkw-Fahrer nach Unfall mit Pedelecfahrerin

Eine 40-jährige Pedelecfahrerin stieß am Freitag (12.04.) gegen 07:20 Uhr auf der Jagenbergstraße nach ersten Erkenntnissen mit einem weißen Kombi mit Neusser Städtekennung zusammen. Nach einem kurzen Gespräch der Unfallbeteiligten entfernte sich der Pkw jedoch. Der Fahrer des Pkw wird als männlich, etwa 50 Jahre alt, zirka 180 cm groß mit dunklen kurzen Haaren und persischer Herkunft beschrieben. Erst im Laufe des Tages bemerkte die Neusserin, dass sie durch den Zusammenstoß am Knie verletzt wurde. Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen und sucht Zeugen, die Angaben zum Unfall und bisher flüchtigen Pkw machen können. Diese und auch der Pkw-Fahrer werden gebeten sich unter der 02131 3000 bei der Polizei zu melden. Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange dableiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: