Polizei gibt Präventionstipps zum verdächtigen Ansprechen von Kindern
Der Polizei im Rhein-Kreis Neuss liegen derzeit Mitteilungen über ein verdächtiges Ansprechen von Kindern vor. In sozialen Netzwerken wird vor Personen gewarnt, die im Bereich Neuss-Derikum Kinder ansprechen um diese zu entführen. Auch in Grevenbroich sollen nach ersten Hinweisen Kinder angesprochen worden sein. Ein Lolli wurde den Kindern versprochen, wenn sie die ansprechenden Personen begleiten. Jeder dieser Hinweise wird ernst genommen und gewissenhaft bearbeitet. Die Kriminalpolizei prüft momentan die konkreten Ereignisabläufe.
Bei ihren Ermittlungen erhielt die Polizei auch Kenntnis darüber, dass diese Meldungen über einen Messenger-Dienst weiterverbreitet werden.
Soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook, Instagram, TikTok und X spielen eine immer größere Rolle in der alltäglichen Kommunikation. Diese Plattformen generieren innerhalb kürzester Zeit eine große Reichweite. Ein gut gemeinter Post als Warnung oder auch eine Nachfrage in den Kommentaren ist schnell geteilt und genauso schnell verbreitet.
Nicht selten führen gut gemeinte "Warnhinweise" oder auch Informationen, die in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, zu einer unkontrollierten Verbreitung und zu ungewollter Panikmache. Daher bitten wir Sie um größtmögliche Zurückhaltung bei der Weitergabe solcher Hinweise.
Es ist wichtig, dass sich Personen darüber bewusst sind, dass Handlungen in sozialen Netzwerken die Verbreitung von Spekulationen beeinflussen können. Das Teilen unbestätigter Informationen kann zu Missverständnissen und Fehlinformationen führen. Daher ist es ratsam, vor dem Teilen oder Posten die Quellen zu prüfen und sicherzustellen, dass die Informationen korrekt und vertrauenswürdig sind.
Daher empfiehlt die Polizei:
- Seien Sie vorsichtig mit Informationen aus unbekannten Quellen. - Überprüfen Sie die Glaubwürdigkeit von Nachrichten, bevor Sie
diese teilen - Denken Sie daran, dass Falschmeldungen und Spekulationen Schaden
anrichten können. - Verifizieren Sie Informationen, bevor Sie diese verbreiten. - Teilen Sie nur verifizierte Nachrichten und tragen Sie dazu bei,
die Verbreitung von Falschmeldungen und Spekulationen einzudämmen.Sie sind verständlicherweise um das Wohl Ihrer Kinder besorgt und deshalb vielleicht verunsichert. Die Polizei bittet Sie jedoch im Interesse der Kinder, Ruhe zu bewahren und vor allem, Ihre Kinder nicht zu verängstigen.
Die beigefügten Verhaltenstipps können mit Kindern besprochen werden, ohne
sie einzuschüchtern.
- Gehe mit Freunden oder Klassenkameraden zusammen - gemeinsam
seid Ihr stark und die Wege sind sicherer! - Benutze möglichst immer die gleichen Wege - so kennst Du Dich
gut aus und weißt, wo Du im Notfall Hilfe finden kannst! - Sage laut und deutlich was Du nicht willst - habe auch
Erwachsenen gegenüber Mut zu sagen "Lassen Sie mich in Ruhe!" - Tritt auf keinen Fall an Fahrzeuge heran - Fragen von
Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden! - Mach auf dich aufmerksam, wenn Du Dich bedroht fühlst - schrei
laut und gehe direkt zu anderen Personen, um Dir Hilfe zu holen! - Weglaufen ist nicht feige - wenn Du Dich abwendest und gehst,
schaffst Du Abstand! - Wenn kein anderer Erwachsener in der Nähe ist, sprich Kinder an!
Schrei laut um Hilfe! - Du kannst in Notfällen jederzeit über Handy oder aus einer
Telefonzelle den Polizeinotruf 110 anrufen. Das geht auch ohne
Handykarte oder Münzen. - Wenn Dir auf dem Schulweg etwas verdächtig vorgekommen ist,
solltest Du es sofort Deinen Lehrern und Deinen Eltern erzählen! - Überlege mit Deinen Eltern, in welchem Geschäft Du auf Deinem
Schulweg Hilfe im Notfall finden kannst! - Halte Dich an Absprachen mit Deinen Eltern und sei möglichst
pünktlich, damit Deine Eltern wissen, dass sie sich auf Dich
verlassen können und sich keine unnötigen Sorgen machen.Es beruhigt Sie möglicherweise, Ihre Kinder in der nächsten Zeit auf ihren Wegen zu begleiten- dies sollte jedoch nur eine vorübergehende Maßnahme sein.
Vereinbaren Sie mit anderen Eltern genau, wer Ihr Kind aus Schule oder Kindergarten abholen darf. Ihr Kind sollte wissen, dass es nur mit diesem - möglichst kleinen - Personenkreis mitgehen oder mitfahren darf - ohne Ausnahme.
Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter:
https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/verdaechtiges-ansprechen-von-kindern-1
Im akuten Fall bitte immer 110 wählen!
Die Sicherheit Ihrer Kinder ist uns wichtig!
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
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