Tanz in den Mai – Die Mainacht steht vor der Tür
In der Nacht zum 1. Mai stellen Verliebte ihrem Herzblatt einen Maibaum. Üblicherweise ziehen junge Männer in der Mainacht los, um ihrer Angebeteten eine bunt geschmückte Birke unters Fenster bzw. vor die Tür zu stellen und ihre Zuneigung zu zeigen. In einem Schaltjahr, so wie in diesem Jahr, kann es auch umgekehrt sein: Frauen können ebenfalls, als Zeichen der Liebe, Maibäume stellen.
Eines vorweg: Das Fällen von Bäumen im Wald, Parks oder auch in der Nachbarschaft ist eine Straftat! Die Angebote, auf legale Weise an eine frisch geschlagene Birke zu kommen, sind vielfältig. Damit es bei Kontrollen nicht zu Missverständnissen kommt, sollte die Quittung über den Kauf mitgeführt werden.
Auch für den Transport gelten Regeln, deren Einhaltung, die bei allem Verständnis für die traditionellen Maibrauchtümer, von der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis in der Mainacht besonders im Fokus stehen.
Daher warnt die Polizei vor den Gefahren, wenn Ladungsvorschriften missachtet werden und wird festgestellte Verstöße konsequent ahnden. Insbesondere der Transport von (alkoholisierten) Personen auf dafür nicht vorgesehene Ladeflächen von Fahrzeugen oder Anhängern birgt erhebliche Gefahren.
Für Unfälle und Verletzte ist die jeweilige Fahrerin oder der jeweilige Fahrer verantwortlich. Auch Fahrzeugeigentümer können unter Umstände haftbar gemacht werden.
Wer mit einer illegal geschlagenen Birke oder mit einem nicht geeigneten oder verkehrssicheren Transportfahrzeug angetroffen wird, riskiert teure Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Weiterfahrt zum oder zur Angebeteten endet zumeist am Anhalteort.
Damit das nicht geschieht, einige Hinweise:
Es müssen mindestens zwei geeignete Ladungssicherungsmittel (Zurrgurte, etc.) und geeignete Zurrpunkte benutzt werden. Kordeln, Stricke, Draht und Ähnliches sind nicht zur Ladungssicherung geeignet.
Fahrzeuge mit Ladung dürfen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m (Pkw 2,50 m) sein.
Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen. Nur ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 m sind 50 cm nach vorne erlaubt.
Nach hinten darf der Maibaum höchsten 3 m hinausragen (bei Fahrtstrecken bis 100 km). Ab einer Länge von über 1 m ist dieses mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen roten Fahne oder einem entsprechenden Schild zu kennzeichnen.
Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein.
Bei Dunkelheit ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
Das Kennzeichen darf nicht verdeckt werden.
Es ist verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne Sitzgelegenheiten oder auf Ladeflächen von Anhängern mitzunehmen. Aus einem zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger kann dann ein zulassungspflichtiger Anhänger werden. Daraus können Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz entstehen.
Der verbotene Personentransport auf Ladeflächen kann zudem dazu führen, dass die vorhandene Fahrerlaubnis nicht mehr ausreicht. Fahren ohne oder mit der "falschen" Fahrerlaubnis ist eine Verkehrsstraftat. Es drohen empfindliche Geldstrafen und Punkte in Flensburg.
Ein besonderes Augenmerk gilt auch alkoholisierten Fahrerinnen und Fahrern sowie Fahren unter Drogeneinfluss im Vorfeld oder im Anschluss an die Maifeier.
Für Schäden beim Transport ist in der Regel der Fahrer verantwortlich. Ob Schäden durch einen unsachgemäßen Transport durch die Versicherung gedeckt sind, ist fraglich. Unter Umständen stehen hohe Regressforderungen im Raum.
Die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis wünscht allen einen sicheren und leichtfüßigen Tanz in den Mai! (Re)
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