Vier landesweite Beflaggungstage im Mai 2024

An vier Tagen im Mai werden aus verschiedenen Anlässen in Mecklenburg-Vorpommern die Flaggen gehisst. Diese sind vor Dienstgebäuden der Dienststellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, zu sehen. Am 1. Mai wird der Tag der Arbeit mit der hoheitlichen Beflaggung gewürdigt. Dieser ist in Deutschland auch ein gesetzlicher Feiertag. Am 8. Mai findet der Landesgedenktag der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges statt. In Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus werden die Flaggen auf halbmast gesetzt. Am 9. Mai ist Europatag. Der Tag erinnert europaweit an die Grundsteinlegung der Europäischen Union, welche durch die "Schuman-Erklärung" von 1950 mit dem Vorschlag für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl entstand. Die landesweite Beflaggung am 23. Mai erinnert an den Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 durch den Parlamentarischen Rat und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Jahr handelt es sich mit dem 75. Jahrestag um ein besonderes Jubiläum. Bei hoheitlicher Beflaggung werden jeweils die Bundesflagge, Landesdienst- bzw. Landesflagge und bei zusätzlichen Masten die Europaflagge und die eigenen Flaggen der Kommunen gehisst. Einen Kalender der regelmäßigen Beflaggungstage finden Sie auf der Webseite der Landesregierung. Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de