Abbiegeunfall in Grevenbroich
Am Montag (29.04.), kam es gegen 15:10 Uhr, an der Kreuzung Kolpingstraße / Herkenbuscher Weg in Grevenbroich zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem Radfahrer. Eine 20-jährige Grevenbroicherin befuhr mit ihrem Fahrzeug den Herkenbuscher Weg aus Richtung Von-Der-Porten-Straße. Sie wollte an der Kreuzung nach rechts auf die Kolpingstraße einbiegen. Während des Abbiegevorgangs kam es zu einem Zusammenstoß mit einem 70-jährigen Fahrradfahrer, welcher von rechts kam.
Der Mann wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus verbracht.
Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen übernommen.
Vorsicht beim Abbiegen: Falsches Verhalten beim Abbiegen zählt im Rhein-Kreis Neuss zu den Hauptunfallursachen. Daher gilt besondere Beachtung des dritten Absatzes des Paragrafen neun der Straßenverkehrsordnung, hier heißt es: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
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