18 Kommunen MV werden 2024 von Wohnungsbaualtschulden entlastet

Die Entlastung der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern von den Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft kann weiter fortgesetzt werden: Insgesamt 25 Millionen stehen 2024 zur Verfügung. "Als bisher einziges Bundesland haben wir uns gemeinsam mit der kommunalen Familie und den beiden kommunalen Spitzenverbänden den Wohnungsbaualtschulden unserer Städte und Kommunen angenommen. Die kommunalen Haushalte und kommunalen Wohnungsunternehmen werden durch diese Schulden seit dem Ende der DDR bis heute stark belastet und erschweren dringend notwendige oder auch gewünschte Sanierungen oder Umbauten", sagte Innen- und Bauminister Christian Pegel in Schwerin. Seit 2020 stellt die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen jährlich 25 Millionen Euro für den Abbau dieser Schulden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes bereit. "Im Jahr 2023 haben wir auf diese Weise Altverbindlichkeiten der kommunalen Wohnungswirtschaft in Höhe von rund 48,5 Millionen Euro in insgesamt 78 Kommunen zurückgeführt. Insgesamt wurden damit bisher Wohnungsbauverbindlichkeiten in Höhe von 78,5 Millionen Euro abgelöst", führt Christian Pegel aus und: "In diesem Jahr werden wir weitere 20 Anträge von 18 Kommunen und deren kommunalen Wohnungsgesellschaften positiv bescheiden. Was mich besonders freut: Dass jetzt auch Kommunen wie Torgelow und Güstrow mit verbliebenen Wohnungsbaualtschulden in Millionenhöhe an der Reihe sind'. Von dieser Last wegzukommen, wird ein Aufatmen für den Gemeindehaushalt bedeuten." Unbegrenzte Landeshilfen seit 2023 möglich Mit einer Novellierung der Verordnung, die am 15. Juli 2023 in Kraft getreten ist und die die Altschuldenhilfe für Mecklenburg-Vorpommern regelt, können die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst werden. Zuvor wurden die Entschuldungshilfen aufgrund von beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union zunächst auf eine gesichert unbedenkliche Höchstgrenze von 200.000 Euro pro Fall beschränkt. "Begrenzt sind wir jetzt nur noch durch das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent von insgesamt 25 Millionen Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz M-V, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht, der sogenannte ,Haushaltsvorbehalt'. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden", erklärt der Minister. Ausgehend von einem Gesamtantragsvolumen durch berechtigte Kommunen im Land von etwa 247 Millionen Euro ergibt sich noch ein Bestand an Wohnungsbaualtschulden in Höhe von 168,5 Millionen Euro. "Wir sind weiterhin sehr zuversichtlich, dass wir die noch gut 100 zu bescheidenen Anträge von 68 Kommunen mit noch bestehenden Verbindlichkeiten bis 2030 entschulden können", so Christian Pegel. Hintergrund Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden. Siehe dazu auch unsere Pressemitteilung Nr. 93/2023. Insgesamt wurden 365 Anträge von rund 300 Gemeinden gestellt. Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de