Defektes Rücklicht, Kontrolle, mehrere Strafanzeigen
Am Samstag, 11.05.2024, gegen 01:00 Uhr fiel einem Streifenteam ein Fahrzeug auf, bei dem eines der Rücklichter defekt war.
Bei der durchgeführten Kontrolle des 24-jährigen Mannes konnte dieser keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Weiter wurde festgestellt, dass das Fahrzeug über keine gültige Zulassung verfügt.
An dem Fahrzeug waren unterschiedliche Kennzeichen montiert. Eines dieser Kennzeichen war auf ein anderes Fahrzeug ausgegeben.
Die Kennzeichen wurden sichergestellt, eine weiterfahrt wurde untersagt. Es wurden mehrere Strafanzeigen, u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung gefertigt. Die Ermittlungen in diesem Sachverhalt dauern an.
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