Hund im Auto zurückgelassen – Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz

Jahr für Jahr muss die Polizei Autofahrer daran erinnern, dass es im Winter glatt, im Herbst regnerisch und im Frühling wechselhaft sein kann. Und im Sommer ist es regelmäßig heiß. Zwar ist es kalendarisch noch nicht Sommer, aber die Temperaturen im Rheinland liegen seit vielen Tagen konstant zwischen 25 und 30 Grad. Gestern Mittag (14. Mai) um 10.50 Uhr zeigte das Thermometer am Troisdorfer Rathaus bereits angenehme 26 Grad. Auf dem Rathaus-Parkplatz an der Kölner Straße war ein Mercedes-Van geparkt, in dem ein Hund eingeschlossen worden war. Lediglich ein Fenster war einen Spalt weit geöffnet. Beamte der Polizei Troisdorf bemerkten den japsenden Australien Shepard, dem die Hitze im Fahrzeug offensichtlich zu schaffen machte. Die Polizisten konnten den Wagen öffnen, den Hund befreien und mit Wasser versorgen. Knapp 25 Minuten später erschien der Fahrer an seinem Fahrzeug, stieg ein und wollte wegfahren. Dass sein Hund nicht mehr im Auto war, hatte der 55-Jährige gar nicht bemerkt. Die Beamten sprachen ihn an und zeigten ihm sein Fehlverhalten auf. Laut Messungen des ADAC heizt sich ein Fahrzeug bei 26 Grad Außentemperatur bereits nach 20 Minuten auf bis zu 40 Grad auf. Selbst mit einem geöffneten Fensterspalt von 5 cm sind nach 40 Minuten fast 50 Grad Innentemperatur erreicht. Da Hunde Hitze nicht übers Schwitzen regulieren können, wird es für sie bereits ab einer Innentemperatur von 40 Grad lebensgefährlich. Nehmen Sie Ihre Haustiere also lieber mit, oder lassen Sie sie gleich zu Hause. Wenn Sie selbst ein Hund in Gefahr sehen, der bei Hitze im Auto eingesperrt ist, rufen Sie das Ordnungsamt oder die Polizei. Wir raten dringend davon ab, selbst "gutgemeinte" Maßnahmen zur Rettung eines Tieres, wie das Einschlagen von Autoscheiben, vorzunehmen. Sie bewegen sich dabei auf einem schwierigen juristischen Feld. Ziehen Sie die Profis hinzu! Der Hund wurde an den Eigentümer zurückgegeben. Ihn erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. (Bi) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de