BPOLI C: Nach Kontrollen – zwei Personen in JVA eingeliefert
In der vergangenen Woche wurden erneut fünf Haftbefehle am Grenzübergang in Reitzenhain vollstreckt. Drei Personen konnten nach Zahlung ihrer zum Teil hohen Geldstrafe die Reise fortsetzen. Für zwei Personen endete die Kontrolle in der JVA.
Am 20.05.2025 gegen 19:40 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang in Reitzenhain einen 24jährigen ungarischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm wegen Betrug vorlag, da er dem Verhandlungstermin fernblieb.Er wurde am heutigen Tag dem Amtsgericht Marienberg vorgeführt und anschließend in die JVA eingeliefert.
Ebenfalls in die JVA eingeliefert wurde am 18.05.2024 ein 52jähriger Litauer. Er hat noch eine Restfreiheitsstrafe von 957 Tagen zu verbüßen. Ursprünglich war er vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden.
Durch Zahlung einer vierstelligen Summe wurde eine 40jährige rumänische Staatsangehörige vor dem Gefängnis bewahrt. Wegen Betrug war sie vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von insgesamt knapp 5.300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 200 Tagen verurteilt worden. Sie selbst konnte den offenen Betrag bei der Kontrolle am 15. Mai 2024 in Reitzenhain nicht begleichen. Jedoch zahlte ihr Cousin auf einem Polizeirevier in Freiburg die offene Geldsumme ein. Somit konnte sie ihre Reise anschließend fortsetzen.
Ebenfalls wegen Betrug war ein 49jähriger tschechischer Staatsangehöriger von der Staatsanwaltschaft Bamberg zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Er war vom Amtsgericht Forchheim zu einer Geldstrafe von 686 Euro oder 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Zahlung seiner offenen Geldstrafe konnte er seine Reise fortsetzen.
Seine offene Geldstrafe in Höhe von 481 Euro wegen Kennzeichenmissbrauchs konnte ein 74jähriger tschechischer Staatsangehöriger ebenfalls vor Ort begleichen und somit einer Einlieferung in die JVA entgehen.
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