PD Goerlitz – Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen im Tötungsfall „Melanchthonstraße“

Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen im Tötungsfall „Melanchthonstraße“ Medieninformation: 195/2024 Verantwortlich: Anne Wieland Stand: 24.05.2024, 04:50 Uhr Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen im Tötungsfall „Melanchthonstraße“ Bezug Gemeinsame Medieninformation Nr. 177/2024 vom 12. Mai 2024 Gemeinsame Medieninformation Nr. 183/2024 vom 17. Mai 2024 Gemeinsame Medieninformation Nr. 193/2024 vom 22. Mai 2024 Am 23. Mai 2024 hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz im sogenannten „Tötungsfall Melanchthonstraße“ Haftbefehl gegen den 29- jährigen deutschen Tatverdächtigen erlassen. Dem Görlitzer wird vorgeworfen, am 15. April 2024 seinen 28- jährigen Bekannten durch Messerstiche in den Oberkörper im Bereich der Grundstücke Melanchthonstraße 40/41 in der Görlitzer Südstadt vorsätzlich getötet zu haben. Der Beschuldigte war bereits am der Tat folgenden Tag in den Fokus der Ermittler geraten. Die durch die Erweiterte Mordkommission der Polizeidirektion Görlitz auf Hochtouren geführten Ermittlungen verdichteten den bestehenden Tatverdacht zwar stetig, ließen aber erst nunmehr die Beantragung des Freiheitsentzuges zu. Denn Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls sind ein dringender Tatverdacht, Haftgründe und die Verhältnismäßigkeit der Inhaftierung. Ein dringender Tatverdacht war jetzt zu begründen, nachdem zu all dem, was den Beschuldigten schon bisher belastete, nun noch ein relevanter Spurentreffer zu einer Tatortspur sachverständig festgestellt werden konnte. Mit dem Erlass des Haftbefehls sind die Ermittlungen zum Verdacht des Totschlags aber noch längst nicht abgeschlossen. So fehlt weiterhin das Tatwerkzeug. Das tatsächliche Motiv für die Tötung des Bekannten muss noch erforscht werden. Auch die Auswertung diverser Speichermedien dauert zudem an. Gegenstand der weiteren Ermittlungen wird auch die Frage sein, ob sich Mordmerkmale begründen lassen. Totschlag ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren, Mord oder Totschlag im besonders schweren Fall mit lebenslanger Freiheitsstrafe, bedroht. Zur Komplettierung des Weg-/ Zeitdiagramms bzw. des Bewegungsbildes hinsichtlich des Beschuldigten und seines Opfers werden auch weiterhin Zeugen, die am 15. April 2024 insbesondere zwischen 21.15 Uhr und 22.30 Uhr bedeutsame Feststellungen zu Personen- und Fahrzeugbewegungen im Bereich Melanchthonstraße/ Lutherstraße/ Reichertstraße/ Jauernicker Straße und Sattigstraße machten, gesucht. Zu diesen Gesuchten gehörten auch jene Fahrgäste der Buslinien B und N der Görlitzer Verkehrsbetriebe, nach denen mit den seit 22. Mai 2024 veröffentlichten Abbildungen gefahndet wurde. Diese vier Zeugen konnten inzwischen bekannt gemacht werden. Die Auslobung von 7.000 Euro für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur rechtskräftigen Verurteilung des Tatverdächtigen führen, gilt fort. Bitte wenden Sie sich dazu an die Polizeidirektion Görlitz unter der Telefonnummer 03581 468 5000 oder schriftlich an die Emailadresse emk.kpi.pd-gr@polizei.sachsen.de . https://www.polizei.sachsen.de/de/106340.htm https://sn.hinweisportal.de/