Bereich Löningen – Nachtrag zum Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung

Bezug: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/5786518 Wie bereits berichtet, ermittelt in dieser Sache das zuständige Fachkommissariat 4 der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta aufgrund des Verdachts der Volksverhetzung gem. §130 StGB. Hierbei handelt es sich um ein Staatsschutzdelikt. Bislang konnten fünf männliche tatverdächtige Personen ermittelt werden. Dabei handelt es sich um Jugendliche, einen Heranwachsenden sowie einen Erwachsenen, sodass die Ermittlungen größtenteils im Rahmen von Jugendstrafverfahren bearbeitet werden. Die Tatverdächtigen haben sich teilweise selbst bei der Polizei gemeldet. Die Hinter- und Beweggründe sind Teil der laufenden Ermittlungen, welche weiterhin andauern. Die Polizei hat in diesem Zusammenhang außerdem folgende Hinweise: Sollten Sie auf Personen oder Personengruppen treffen, die fremdenfeindliche Gesänge anstimmen, Äußerungen oder Gesten machen, distanzieren Sie sich. Begeben Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr. Zeuginnen und Zeugen, die strafrechtlich relevantes Verhalten feststellen, informieren bitte die Polizei. Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung. Sollte das Verhalten im Rahmen einer Veranstaltung beobachtet worden sein, melden Sie dies dem Veranstalter bzw. einem Verantwortlichen, damit dieser ggf. sein Hausrecht wahrnehmen bzw. die Musik unterbrechen kann. Grundsätzlich sollten Aufnahmen von strafrechtlich relevantem Inhalt der Polizei für die Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden und nicht selbst weiterverbreitet werden. Damit unterstützen Sie unsere Arbeit. Die Polizei verfolgt entsprechende Straftaten konsequent und trifft umgehend alle notwendigen Maßnahmen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta PHKin Uta-Masami Bley Pressestelle Telefon: 04471/1860-104 E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de penburg_vechta/herzlich-willkommen-bei-der-polizeiinspektion-cloppenb urgvechta-33.html