BPOLI C: Bundespolizei sucht Zeugen nach gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr
Am 9. Juni 2024 gegen 18:15 Uhr teilte die Notfallleitstelle der DB AG in Leipzig der Bundespolizeiinspektion Chemnitz mit, dass in der Ortslage Meerane Steine auf das Gleis gelegt wurden.
Ein Regionalexpress, der vom Bahnhof Glauchau nach Göttingen unterwegs war erfasste und überfuhr die Steine.
Der Triebfahrzeugführer gab an, dass auf beiden Schienenköpfen jeweils ein Stein in der Größe von 30 cm x 30 cm x 20 cm gelegen hat.
Es kam zu Beschädigungen am Triebfahrzeug, eine genaue Schadenssumme kann derzeit nicht beziffert werden und ist Gegenstand weiterer Ermittlungen.
Personen konnten am Tatort nicht festgestellt werden.
Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz hat die Ermittlungen
aufgenommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des
gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Hinweise erbeten:
Wer Angaben zu dem Fall machen kann, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0371/4615-0 oder über www.bundespolizei.de zu melden.
Sicherheitshinweise der Bundespolizei:
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg. Auch die 15.000 Volt Stromstärke in Bahn-Oberleitungen sind lebensgefährlich. Nicht nur das Berühren der Oberleitung mit dem Körper oder mit Gegenständen aller Art, sondern schon die bloße Annäherung kann tödlich enden. Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen. Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten! Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich. Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen,
möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von
Schadensersatzansprüchen, auf die Verursacher zukommen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615-105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de