Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr auf der Bahnstrecke zwischen Oldenburg und Osnabrück. Unbekannte hatten Sonntagabend offenbar einen Rollator auf die Gleise gelegt. Der Vorfall ereignete sich gegen 19:35 Uhr auf der Strecke von Osnabrück nach Oldenburg. Nachdem der Triebfahrzeugführer einer in Richtung Oldenburg fahrenden Nordwestbahn mit einem in den Gleisen liegenden Rollator kollidierte, brachte er die Bahn durch eine Schnellbremsung zum Stehen. Bei der Überprüfung des Ereignisortes durch die Bundespolizei konnten zerfahrene Teile eines Rollators festgestellt werden. Durch das Überfahren des Rollators wurde der Zug beschädigt. Die Weiterfahrt war erst nach einer technischen Überprüfung möglich. Keiner der ca. 180 Reisenden im Zug wurde verletzt. Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizei in Oldenburg unter 0441 21 838 0 entgegen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende Züge sind sehr leise und werden nur sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim Marion Groenewold Mobil: 0162-2618054 E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.de