Pressemeldung zu einem polizeilichen Einsatz am Goslarer Bahnhof

Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz Goslar. Am Samstagnachmittag, gegen 16.00 Uhr, meldeten mehrere Passanten, dass ein junger Mann innerhalb einer Personengruppe am Bahnhofsvorplatz mit einer Schusswaffe auf Mitglieder der eigenen Gruppe und unbeteiligte Personen ziele. Bei einer durch unmittelbar eintreffende Polizeikräfte durchgeführten Kontrolle, wurde ein 19-jähriger Mann aus Bad Harzburg mit der Waffe festgestellt, unter Vorhalt der Dienstwaffe zu Boden gesprochen und gefesselt. Bei der Waffe handelte es sich letztlich um eine Spielzeugpistole, die als Anscheinswaffe gewertet wird. Gegen den 19-jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Bedrohung und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. An dieser Stelle weist die Polizei darauf hin: Gegenstände, die aussehen wie Schusswaffen und mit echten Schusswaffen verwechselt werden können, zählen laut Waffengesetz zu den sogenannten Anscheinswaffen. Anscheinswaffen unterliegen u.a. den Regelungen zum sicheren Waffentransport und dürfen weder zugriffs- noch einsatzbereit in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auch für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist in dynamischen Situationen eine zweifelsfreie Einordnung von Schusswaffen als Spielzeug nicht immer eindeutig. Waffenführende Personen können sich daher einer erheblichen Gefahr aussetzen, wenn die Polizei Maßnahmen hinsichtlich "scharfer" Schusswaffen trifft. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Goslar Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 05321/339104 E-Mail: pressestelle@pi-gs.polizei.niedersachsen.de