Ennepe- Die Polizei Ennepe-Ruhr-Kreis informiert über verkehrsberuhigte Bereiche
Verkehrsberuhigte Bereiche gibt es in jeder Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises. Anhand der Erfahrungen der Polizei zeigt sich allerdings, dass nicht jeder Verkehrsteilnehmende weiß, wie man sich in einer umgangssprachlichen Spielstraße zu verhalten hat. Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit (höchstens 7 km/h) bewegt werden. Außerdem dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Es ist sogar so, dass der Fahrzeugverkehr, wenn nötig, warten muss. Auch wichtig ist, dass Fahrzeuge nur in gekennzeichneten Flächen geparkt werden dürfen. Zudem darf der Fußgängerverkehr die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind ebenfalls überall erlaubt.
Wer sich nicht an die Schrittgeschwindigkeit hält, für den kann es teuer werden. So kosten bis 10 km/h zu viel schon 30,00 Euro. 11 - 15 km/h Überschreitung kosten 50,00 Euro, bis 20 km/h zu viel wären 70,00 Euro. Und wer noch schneller fährt, den erwarten 115,00 Euro Bußgeld und ein Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt. Deshalb appelliert die Polizei des Ennepe-Ruhr-Kreises an die Verkehrsteilnehmenden und bittet eindringlich darum, sich an die Regeln im allgemeinen Straßenverkehr und auch im verkehrsberuhigten Bereich zu halten. Eine gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist besonders wichtig, damit alle unbeschadet nach Hause kommen können.
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