(BC) Bad Buchau – Vorfahrt genommen und verbotenerweise auf Gehweg gefahren / Am Donnerstag fuhr ein Radler in Bad Buchau auf dem Gehweg und stieß mit einem Auto zusammen.

Gegen 11.30 Uhr fuhr ein 70-Jähriger verbotenerweise mit seinem Herrenrad auf dem Gehweg entlang der Riedlinger Straße. Der Mann war stadteinwärts unterwegs. Zur gleichen Zeit fuhr eine 30-Jährige mit ihrem BMW von der Badhausstraße in die Riedlinger Straße ein. Dabei wurde sie offenbar von dem rechts kommenden Radfahrer überrascht. Die beiden Fahrzeuge stießen zusammen. Verletzt wurde niemand. Die Polizei Bad Schussenried hat den Unfall aufgenommen. Auf die Autofahrerin und den Radler kommen nun Anzeigen zu. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Verkehrsteilnehmer, die Fahrzeuge fahren, die Fahrbahnen benutzen müssen. Gehwege zählen nicht dazu. Die Benutzung von Gehwegen mit Fahrrädern ist Kindern jedoch gestattet. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie sogar auf dem Gehweg fahren. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren. ++++1196501 (JS) Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de