21-Jähriger wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in Haft – Lichtenstein
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen
und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen sowie der Sachbereich Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Reutlingen gegen einen einschlägig polizeibekannten 21-Jährigen. Der Mann wurde am Montag (24.06.2024) vorläufig festgenommen und befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Am Montagabend, kurz vor 21.30 Uhr, wurde der 21-Jährige, der zu diesem Zeitpunkt mit einem Fiat in der Holzelfinger Straße in Unterhausen unterwegs war, von einer Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Pfullingen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei konnte sich der Mann nicht ausweisen und machte widersprüchliche Angaben zu seiner Person. Wie sich später herausstellte, gab der 21-Jährige zunächst eine falsche Identität an.
Im Auto des Mannes fanden und beschlagnahmten die Beamten außerdem zahlreiche Gegenstände, die auf Straftaten im Bereich des Leistungsbetrugs hindeuteten. Unter anderem mehrere hundert Euro Bargeld, dutzende handschriftlich ausgefüllte Rechnungen, EC-Karten-Belege, ein mobiles EC-Cash-Terminal sowie diverse Materialien für Rohrreinigungen, Schädlingsbekämpfungen und andere handwerkliche Tätigkeiten.
Anhand der im Auto beschlagnahmten Unterlagen und weiterer Ermittlungen konnten zwischenzeitlich mehrere Geschädigte aus den Landkreisen Tübingen und Reutlingen identifiziert werden, die der Tatverdächtige nach derzeitigem Kenntnisstand im Verlauf der letzten Monate aufgesucht hatte. Den aktuellen Ermittlungen zufolge soll der 21-Jährige bei diesen Terminen etwa bei einer Rohrreinigung oder einer Heizungsreparatur völlig überteuerte Rechnungen für unzureichende Leistungen oder völlig unzureichende Leistungen gestellt und die Geschädigten, die von ordnungsgemäßen Leistungen ausgingen, zur sofortigen Bezahlung gedrängt und veranlasst haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der wegen verschiedener Betrugsdelikte einschlägig polizeibekannte Deutsche, der über keinen festen Wohnsitz verfügt, am Dienstagnachmittag (25.06.2024) dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Beschuldigte wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Wie bislang bekannt ist, dürfte der 21-Jährige noch für mehrere ähnlich gelagerte Taten in Betracht kommen. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Zeugen oder mögliche weitere Geschädigte werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07121/9918-0 zu melden.
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