(Spaichingen, Lkr. Tuttlingen) Jugendliche flüchten mit Roller vor Polizeistreifen

Am späten Dienstagabend sind zwei Jugendliche mit Rollern in Spaichingen vor Polizeistreifen geflüchtet. Einer der Jugendlichen, der mit einem nicht zugelassenen Roller unterwegs war, stürzte und zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Kurz vor 23 Uhr näherte sich eine Polizeistreife einer vierköpfigen Jugendgruppe, die in einer Parkbucht an einem Einkaufsmarkt in der Straße Obere Wiesen stand. Sofort beim Erkennen des Streifenwagens flüchteten die Jugendlichen teils mit Rollern in unterschiedliche Richtungen. Ein 16-Jähriger flüchtete dabei mit seinem Roller mit hoher Geschwindigkeit auf der Straße Obere Wiesen östlich in Richtung Balgheim. Auf das eingeschaltete Blaulicht mit Martinshorn und das gegebene Stoppsignal des Streifenwagens reagierte der Jugendliche nicht. An der Wendeplatte am Ende der Obere(n) Wiesen bog der 16-Jährige auf den nach links abzweigenden Radweg ein und stürzte. Hierbei zog sich der Jugendliche leichte Schürfwunden zu. Ungeachtet dessen stand der Junge sofort wieder auf und versuchte erneut mit seinem Roller vor der sich nähernden Polizeistreife zu flüchten. Allerdings konnten die mittlerweile aus dem Streifenwagen gestiegenen Beamten den Jungen an einer erneuten Flucht hindern. Die weitere Überprüfung ergab, dass an dem Roller ein Versicherungskennzeichen eines anderen Mofas angebracht war. Der 16-Jährige wurde den Eltern übergeben. Kurze Zeit später, etwa gegen 23.20 Uhr, stellte eine weitere Streife einen Jugendlichen mit einem Roller auf der Hauptstraße fest. Auch dieser flüchtete sofort vor dem Streifenwagen bis zur Primstraße, wo sich der 16-Jährige mit seinem Roller über einen Fußweg den Beamten entziehen konnte. Allerdings ermittelten die Beamten die Anschrift des Geflüchteten und kontaktierten dessen Mutter. Nach deren telefonischer Aufforderung meldete sich der 16-Jährige selbständig bei der Polizei. Wie sich bei dessen Roller herausstellte, war dieser zu schnell, sodass der 16-Jährige, der nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist, den Roller ohne erforderliche Fahrerlaubnis gefahren hatte. Gegen die beiden Jugendlichen wird nun wegen verschiedenen Straftatbeständen, darunter auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Rückfragen bitte an: Dieter Popp Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1012 E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de