Fahrradfahrer entfernt sich von Unfallort – Zeugen gesucht
Am Dienstag (25.05.), gegen 18:30 Uhr, stand eine 15-jährige Neusserin mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg der Rheydter Straße in Höhe der Hausnummer 179. Ein unbekannter Mann war mit seinem Fahrrad, entgegen der Fahrtrichtung stadtauswärts unterwegs und fuhr hierbei nach ersten Erkenntnissen in die 15-Jährige. Die Neusserin wurde schwer verletzt.
Der Mann entfernte sich unerlaubt vom Unfallort und kann wie folgt beschrieben werden: er sei circa 30-40 Jahre alt, habe ein südländisches Erscheinungsbild und trug ein Hemd sowie eine Krawatte. Das Fahrrad habe einen massiven, metallischen Lenker.
Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet die Ersthelfer sowie mögliche Zeugen und den Unfallbeteiligten sich unter der Telefonnummer 02131-3000 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange dableiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.
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