Zwei Verkehrsunfälle mit Fußgängerinnen
Am Dienstag (25.06.), gegen 11:00 Uhr, befuhr eine 74-jährige Meerbuscherin mit ihrem Pkw die Moerser Straße in Fahrtrichtung Meerbuscher Straße. Eine 68 Jahre alte Kaasterin trat von der Bushaltestelle "Forsthaus" auf die Straße. Nach ersten Erkenntnissen beabsichtigte sie, die Straßenseite zu wechseln und übersah das von linkskommendem Fahrzeug der Meerbuscherin. In Folge dessen kam es zu einem Zusammenstoß. Die Kaasterin wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht.
Ebenso am Dienstag, gegen 15:50 Uhr, befuhr ein 63-jähriger Düsseldorfer mit seinem Pkw die Hafenstraße in Fahrtrichtung der Neusser Innenstadt. Mehrere Personen beabsichtigten, am Fußgängerüberweg in Höhe der Einmündung zur Salzstraße die Fahrbahn zu überqueren. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß, bei dem der Düsseldorfer mit seinem Fahrzeug eine 5-jährigen Neusserin touchierte. Das Mädchen wurde leicht verletzt.
Das Verkehrskommissariat 1 hat in beiden Fällen die Ermittlungen aufgenommen.
Die Teilnahme am Straßenverkehr fordert Personen, welche unterwegs sind, mit allen Sinnen. Dazu gehört das Sehen und Hören sowie die Wahrnehmung und das Beurteilen der Situationen.
Die Polizei Rhein-Kreis Neuss appelliert an alle: Nehmen Sie bitte aufmerksam am Straßenverkehr teil und achten Sie auf ihre Mitmenschen.
Ein aktuelles Gefahrenpotenzial bietet die tiefstehende Sonne. Personen können von ihr geblendet werden. Das ist besonders in Kurven oder bei Ein- und Ausfahrten von Tunneln und Unterführungen gefährlich. Durch eine Blendung kann man ebenfalls Ampeln und Verkehrsschilder schlechter erkennen und somit andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Passen Sie ihre Geschwindigkeit an.
Personen, welche zu Fuß unterwegs sind, sollten die Fahrbahn immer auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung überqueren. Bei einer hohen Verkehrsdichte und schlechter Sicht solle man Kreuzungen, Ampeln, Zebrastraßen sowie Verkehrsinseln und Fußgängerüberwege nutzen.
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