Verbotswidrige Nutzung der Nebelschlussleuchte führt zur Einleitung von Strafverfahren und zur Vollstreckung von Haftbefehlen

HOLLE (erb). Am Abend des 29.06.2024 führte eine vermutlich versehentlich eingeschaltete Nebelschlussleuchte zur Einleitung zweier Strafverfahren und zur Vollstreckung zweier Haftbefehle. Gegen 21:30 Uhr fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung der Polizei Bad Salzdetfurth ein Pkw auf, welcher die Nebelschlussleuchte eingeschaltet hatte, obwohl keine nebligen Witterungsbedingungen herrschten. Die Beamten entschlossen sich, den Pkw zu kontrollieren, und stoppten diesen in der Binderschen Straße in 31188 Holle. Bei der anschließenden Überprüfung des 19-jährigen Fahrzeugführers mit Wohnsitz in Seesen stellten die Polizisten fest, dass dieser über keine Fahrerlaubnis verfügte. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Im Anschluss suchten die Polizeibeamten den Fahrzeughalter auf, da sich bei diesem der Verdacht ergab, dass er zur Fahrt angestiftet hatte. Vor Ort wurde festgestellt, dass zum Halter zwei offene Haftbefehle vorlagen. Erst nach Entrichtung der haftbefreienden Summen wurde der 38-jährige Seesener aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Gegen beide Männer sind entsprechende Strafverfahren eingeleitet worden. Da sie in der Vergangenheit bereits wegen ähnlicher Verkehrsdelikte in Erscheinung getreten waren, drohen ihnen nun empfindliche Konsequenzen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Hildesheim Schützenwiese 24 31137 Hildesheim Polizeikommissariat Bad Salzdetfurth Telefon: 05063 / 901-0