Geldstrafe bezahlt – 41-Jährigen bleibt das Gefängnis erspart

Ein mit Haftbefehl gesuchter 41-Jähriger ist Sonntagnachmittag der Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze ins Netz gegangen. Der Mann war wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln verurteilt worden. Er bezahlte eine offene Geldstrafe und ersparte sich so einen Aufenthalt im Gefängnis. Der 41-Jährige war mit einem PKW über die B402 aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Gegen 15 Uhr war das Auto von Bundespolizisten an der Abfahrt Schöninghsdorf angehalten und im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung kontrolliert worden. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Justiz gesucht wurde. Im Mai 2023 hatte ein Gericht einen Strafbefehl gegen den 41-jährige Polen erlassen. Wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln musste er noch eine Geldstrafe von 1.200 Euro bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen verbüßen. Da der 41-Jährige die offene Geldstrafe bei den Bundespolizisten begleichen konnte, ersparte er sich den drohenden Gefängnisaufenthalt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim Pressesprecher Ralf Löning Mobil: 01520 - 9054933 E-Mail: bpoli.badbentheim.presse(at)polizei.bund.de