Nach Zechbetrug in Untersuchungshaft

Am Samstag (29. Juni) machte ein Mann in Siegburg durch einen Zechbetrug auf sich und einen offenen Untersuchungshaftbefehl aufmerksam. Gegen 20:20 Uhr rief ein Mitarbeiter eines Restaurants am Markt die Polizei um Hilfe. Ein 42 Jahre alter Gast konnte die Rechnung nicht bezahlen, was ihm nach eigenen Angaben von vornherein bewusst war. Polizisten nahmen den Zechpreller, der keine Ausweisdokumente bei sich trug, mit auf eine Polizeiwache. Hier konnte seine Identität festgestellt und somit auch ermittelt werden, dass ein offener Untersuchungshaftbefehl gegen ihn vorlag. Gegen den polizeibekannten Mann aus Castrop-Rauxel wird in einer Vielzahl offener Verfahren ermittelt - größtenteils wegen ähnlich gelagerter Delikte. Der 42-Jährige, der zur Tatzeit alkoholisiert war und bei einem Atemalkoholtest einen Wert von über 2,7 Promille erreichte, wurde nach einer Nacht im Polizeigewahrsam in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Ihn erwartet nun ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts des Zechbetrugs. (Uhl) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de