ERGÄNZUNG zu Gemeinsamer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch von Februar 2024
Die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch führt im Auftrag der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück seit September 2023 Ermittlungen wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegen eine Großfamilie aus Wildeshausen. Nachdem den Ermittlungsbehörden bereits Anfang Februar insoweit ein bedeutender Schlag gelang, fanden nun erneut zwei Durchsuchungen in Wildeshausen statt.
Den Durchsuchungen ging ein Vermögensarrest in Höhe von EUR 232.000 gegen einen 34-jährigen Wildeshauser voraus, den das Amtsgericht Osnabrück auf Antrag der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen erließ. Bei dem Arrest handelt es sich um eine vorläufige Maßnahme, mit der Vermögenswerte gesichert werden, die durch rechtswidrige Taten erlangt wurden. Am 01. Juli 2024 wurde dieser Arrest nunmehr von Beamten der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, die ihrerseits von Diensthundeführern der Polizeidirektion Oldenburg unterstützt wurden, vollzogen.
Die Beamten pfändeten Bargeld, zwei Fahrzeuge und weitere Güter im Wert von EUR 108.000,--; darunter auch einen ganz erheblichen Teil des Warenbestands des Beschuldigten, der als selbständiger Kaufmann tätig ist. Zeitgleich hierzu pfändeten Rechtspfleger der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen die Konten des Beschuldigten.
Die konzertierte Maßnahme vom 01. Juli 2024 diente nicht der Suche nach Beweismitteln, sondern einzig der Vermögensabschöpfung, mit der Beschuldigte vermögensrechtlich so gestellt werden sollen, wie vor Begehung der Tat. Dies wird dadurch erreicht, dass das inkriminierte Vermögen abgeschöpft wird, was die unrechtmäßige Vermögensverschiebung ausgleicht.
Die Ermittlungen in diesem umfangreichen Verfahren dauern nach wie vor an.
+++ Pressemitteilung vom 09. Februar 2024 +++
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