Gaggenau, Gernsbach – Vorfahrtsregel unter Alkoholeinfluss missachtet
Durch die Verletzung der Vorfahrtsregel eines BMW-Lenkers kam es Dienstag gegen 15:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit einem Rollerfahrer an der Einmündung Igelbachstraße/Loffenauer Straße. Der 48-jährige Autofahrer fuhr in Richtung Oberstroter Landstraße, als er an der Einmündung aufgrund des entgegenkommenden und bevorrechtigten Verkehrs anhalten musste. Noch während der aus Richtung Obertsroter Straße kommende 51-jährige Rollerfahrer der abknickenden Vorfahrtsstraße in Richtung Loffenauer Straße folgte, fuhr der Pkw-Fahrer los und missachtete mutmaßlich die Vorfahrt des 51-Jährigen. Der Rollerfahrer bremste abrupt, um eine Kollision zu vermeiden und stürzte infolgedessen auf der regennassen Fahrbahn. Durch den Sturz wurde er leicht verletzt; an seinem Roller entstand ein Schaden von rund 500 Euro. Im Rahmen der Unfallaufnahme führten die Beamten einen Atemalkoholtest mit dem BMW-Fahrer durch, der einen Wert von etwa einem Promille erbrachte. Die Folgen für den 48-jährigen Mann: Die Weiterfahrt wurde beendet, der Führerschein beschlagnahmt und eine Blutentnahme in einem Klinikum durchgeführt.
/jo
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